Denkmalgeschützte Häuser
Weseler Str. 23 + 25
Wohnhäuser Weseler Straße 23 und 25
Denkmallisten-Nr. 2 A und B
Diese beiden Häuser an einer der ehemaligen Hauptausfallstraßen Issums sind konstruktiv, d.h. in der äußeren Gestaltung, in der Raumaufteilung sowie im Grundriß weitgehend identisch.
Laut der Aussage einer Dienststelle des damaligen Regierungspräsidenten (heute: Bezirks-regierung) Düsseldorf gehören diese Wohnhäuser zu den wenigen in ihrem Zuständigkeitsbereich erhaltenen Zwillingshäusern im spätklassizistischen Baustil. Dieser Umstand ist sehr wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß Issum im Gegensatz zu den meisten Gemeinden am linken Niederrhein während des II. Weltkrieges weitestgehend von massiven Luft- und ähnlichen Angriffen verschont blieb. Auch der herrschaftliche Anspruch der beiden Gebäude, der durch die äußerliche Erscheinung dargestellt wird, führte im Dezember 1985 in gewissem Umfang zur Erhebung in den Denkmalstatus.
Tatsächlich haben beide Häuser über die Jahrzehnte gutbürgerliche Eigentümer bzw. Bewohner erlebt:
Im Haus Nr. 23 wohnte um die vorletzte Jahrhundertwende der Begründer der Issumer Brauerei, Josef Diebels. Haus Nr. 25 stellte ursprünglich die Dienstwohnung des Issumer Bürgermeisters dar.
Der Kiesweg am Haus Nr. 23 führt in das Waldstück hinter diesen Häusern, der ehemalige Noebelsche Park. Nach Passieren des alten, rostigen Eisentores weisen alte Ziegelsteine sowie geflieste Flächen noch auf die frühere Existenz des Hauses „Amray“ bzw. „von der Horst“ hin. Bereits im Jahre 1402 wurde dieses Gebäude erstmals urkundlich erwähnt. Die Adeligen der Sippe von der Horst waren im 16. Jhdt. Herren über Haus Issum und seine Güter. Haus Amray gehörte damit zu den ältesten Issumer Bauwerken, fiel aber 1905 einem Brand zum Opfer.
--- Auszug aus einer Beschreibung von J. Haus