Denkmalgeschützte Häuser
Gelderner Str. 195
Wohnstallhaus des Hofgebäudes Gelderner Str. 195
Denkmallisten-Nr. 62
Dieses in Backstein erbaute Gebäude verdankt seine bautechnisch-historische Bezeichnung wohl dem Umstand, dass Mensch und Tier ursprünglich unter einem Dach lebten. Spätere Anbauten ermöglichten dann eine deutlichere räumliche Trennung. Eine solche bauliche Entwicklung kann man auch für diesen Hof voraussetzen.
Das heutige Wohnhaus der Hofanlage kann also als Urzelle angesehen werden, die - auch aus diesem Grund - als einziger Bestandteil des Gesamt-komplexes in 1987 Denkmalstatus erhielt. Andere Merkmale sind u. a. das Krüppelwalmdach sowie die originalgetreuen Holzsprossenfenster, die über Schlagläden verfügen.
Durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege wurde festgestellt, dass die Errichtung des Wohnstallhauses in die Zeit Mitte des 19. Jhdts. fallen dürfte.
Wie die meisten niederrheinischen Höfe dient auch dieser nicht mehr der Vollerwerbsland-wirtschaft. Die Anzahl der Issumer Höfe, auf denen ein Ehepaar seine Existenz ausschließlich mit Landwirtschaft (und hauptsächlich auf eigenen Ländereien) bestreitet, lässt sich heute an den Fingern einer Hand abzählen. 1843 waren es dagegen noch rund 150.
Bis Januar 1941 war die vorbeiführende Gelderner Straße die eigentliche Hauptstraße von Issum nach Geldern („Reichsstraße“ 58). Die alte napoleonische Heerstraße von Wesel über Geldern nach Venlo (1808 fertig gestellt) führte also bis zu diesem Zeitpunkt mitten durch Issum hindurch.
Nach der Besetzung Issums im Zweiten Weltkrieg durch die Alliierten (4.3.1945) wurde auf der dreieckigen Ackerfläche zwischen dem Hof und der Einmündung der alten in die neue R 58 ein Behelfsfriedhof angelegt, auf dem sowohl Soldaten wie Zivilisten beigesetzt wurden. Nach Einrichtung des Ehrenfriedhofes in Weeze im September 1950 wurde der Behelfsfriedhof aufgelöst.
--- Auszug aus einer Beschreibung von J. Haus